Für ein Förderungsansuchen zur Gewährung von Kostenzuschüssen zu Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit gem. ÖNorm B1600, war die Preisangemessenheit der vorliegenden Kostenvoranschläge der ausführenden Firmen zu beurteilen, und hiezu ein Privatgutachten zu verfassen.