Die von einem Bauträger augenscheinlich weitgehend mängelfrei übergebenen Wohnung erweist sich bereits kurz nach Übergabe und noch vor Besiedelung durch die Käuferin als grob mangelhaft.

Aufgrund eines vorerst noch nicht eingrenzbaren Wasserschadens weisen einige Gipskarton-Zwischenwände Feuchtigkeitsschäden auf.

Die vom Bauträger bzw. vom  Generalunternehmer des Bauträgers veranlasste Leckortung ergibt, dass eine Abwasserleitung in der Wohnung nicht durchgehend hergestellt wurde, und somit das  von der Badewanne abfließende Wasser vollständig in die Bodenkonstruktion der Wohnung geleitet wird.

Um die durchfeuchtetet Trittschalldämmung und Schüttung unter dem Estrich zu Trocknen, werden - veranlasst von dem den (primären) Wasserschaden verursachenden Installations-Subunternehmers des Generalunternehmes -  in dem Fußboden und dem Estrich der Wohnung diverse Kernbohrungen gesetzt. Mit diesen vorbereitenden Maßnahmen wird jedoch - ohne eine Lageabklärung der Fußbodenleitungsrohre vorzunehmen - die Fußbodenheizung aufgebohrt, und somit ein sekundärer Wasserschaden verursacht.

Dies geschieht im Beisein der Wohnungseigentümerin, und wird von den dort tätigen Mitarbeitern der involvierten Firmen mit Belustigung zu Kenntnis genommene.

Dies war der Beginn einer umfangreichen Sachverständigen- und Bauherren-Beratungstätigkeit von SV-R.Simlinger, bei der es galt, die berechtig hohe Emotionalisierung der Wohnungseigentümerin maßvoll zu versachlichen, und so die in weitere Folge allen voran einzufordernden Maßnahmen vom Bauträger einzufordern. 

-  Die Familien der Eigentümerin wollte in den kommenden Tagen die Wohnung besiedeln, und hatte ihre bisherige Mietwohnung bereits gekündigt.

-  Da die nun - nach primären und sekundären Wasserschaden - erforderlichen Sanierungsmaßnahmen aus der Wohnung zwingend wieder eine Baustelle machen würden, war das Einfordern einer Ersatzwohnung erste Priorität.

Die Bereitstellung einer Ersatzwohnung war teilweise Mangelhaft, - bei einem überdies erforderlichen Wechsel von einer Wohnung zu einer andern musste die Familie einige Stunden auf Ihren Koffern sitzen zuwarten ...

Die indes erfolgende Sanierung erfolgte mit groben Informationsdefiziten gegenüber der Wohnungseigentümerin. Wiederum konnte SV-R.Simlinger gegenüber der Wohnungseigentümerin den Sachgehalt der Situation klären und erläutern, und die gegenüber dem Bauträger einzufordernden nächsten Schritte auch in schriftlicher Korrespondenz-Vorlage ausformulieren.

Da der Bauträger seinen Generalunternehmer und dessen Subunternehmer jedoch gewähren ließ, ohne sich selbst koordinierend in den Sanierungsablauf einzubringen, war letztlich sogar in Tagesfrist einen Befundaufnahme mit Bauteilöffnung und Ausarbeiten eines formellen Sachverständigen-Gutachten von SV-R.Simlinger erforderlich, um sicherzustellen, dass alle von Schimmel befallenen Gipskarton-Bauteile entsprechend zu tauschen waren, und nicht "husch-husch" kontaminiertes Material einfach wieder zugebaut wurde. Text und Bildbeilage des Sachverständigengutachtens konnten den tatsächlich erforderlichen Sanierungsumfang klarstellen, der in der Interessenslage des Schadensverursachers vermutlich eher weniger umfangreich gesehen wurde.

Zuletzt erfolgte auch bei der nur schleppend und zögerlich erfolgenden monetären Abwicklung des Schadens, eine analytische und inhaltliche Unterstützung der Wohnungseigentümerin durch SV-R.Simlinger, zumal der Bauträger sich scheinbar bewusst und möglichst lange aus der Schadensabwicklung heraushielt, und statt dessen vertragsrechtlich unbeteiligte Dritte (den Schaden verursachende Subunternehmer) vorschickte und gewähren ließ.

Neben den
- bautechnischen Inhalten     waren weiters
- vertrags- und gewährleistungsrechtliche Inhalte,     sowie die
- emotionale Beruhigung in einer für einen Bau-Laien übermäßig strapaziösen Situation
erforderlich.